Kosten Rechtsanwältin | Mag.a Satish
Über Geld spricht man.
Am besten gleich am Anfang.
Juristische Beratung ist Vertrauenssache. Dazu gehört auch, offen über Kosten zu sprechen.
Bevor wir ein Mandat übernehmen, klären wir, welche Unterstützung Sie benötigen, welche Schritte sinnvoll sind und wie die anwaltlichen Leistungen abgerechnet werden. Verständlich, nachvollziehbar und ohne unangenehme Überraschungen.

Anwaltshonorar
Gute Beratung beginnt mit Klarheit. Auch beim Honorar.
Wie hoch die Kosten einer anwaltlichen Beratung sind, hängt vom konkreten Fall ab. Ein kurzes Beratungsgespräch erfordert einen anderen Aufwand als ein Gerichtsverfahren, eine umfangreiche Scheidung oder die Prüfung eines komplexen medizinrechtlichen Sachverhalts.
Deshalb erhalten Sie bei uns keine pauschalen Versprechen, die später nicht halten. Wir sehen uns Ihr Anliegen an, besprechen den voraussichtlichen Aufwand und legen gemeinsam fest, welche Form der Abrechnung zu Ihrem Fall passt.
Das Honorar kann in Österreich grundsätzlich frei vereinbart werden. Möglich sind insbesondere eine Abrechnung nach Zeitaufwand, eine Pauschalvereinbarung oder – abhängig von der Angelegenheit – eine tarifmäßige Abrechnung. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag empfiehlt, die Berechnungsgrundlage und die Honorierung zu Beginn der Zusammenarbeit schriftlich festzuhalten.
Abrechnungsarten
Transparent vereinbart.
Welche Abrechnungsart sinnvoll ist, hängt von Art und Umfang Ihres Anliegens ab. Je nach Fall erfolgt die Honorierung nach Zeitaufwand, als Pauschale oder auf tariflicher Grundlage. Die passende Variante und der voraussichtliche Aufwand werden vor der Beauftragung transparent mit Ihnen besprochen.
Zeithonorar
Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand. Vor Beginn der Tätigkeit wird vereinbart, welcher Stundensatz beziehungsweise welche Zeiteinheit zur Anwendung kommt.
Diese Form eignet sich besonders für Beratungen, Vertragsprüfungen und Verfahren, deren Umfang zu Beginn noch nicht vollständig absehbar ist.
Pauschalhonorar
Für klar abgrenzbare Leistungen kann ein fixer Betrag vereinbart werden. Sie wissen dadurch bereits vorab, welche Kosten für den vereinbarten Leistungsumfang anfallen.
Ob eine Pauschale sinnvoll möglich ist, hängt davon ab, wie gut sich Umfang und Aufwand der Angelegenheit einschätzen lassen.
Abrechnung nach Tarif
Bestimmte anwaltliche Leistungen können auf Grundlage gesetzlicher oder autonomer Honorarregelungen abgerechnet werden. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von der Art der Leistung, dem Gegenstand des Verfahrens und der jeweiligen Bemessungsgrundlage ab.
Welche Form der Abrechnung für Ihr Anliegen sinnvoll ist, besprechen wir vor der Beauftragung.

Das Erstgespräch
Der erste Termin schafft Orientierung.
Im Erstgespräch schildern Sie Ihre Situation. Wir klären die wichtigsten rechtlichen Fragen, sehen uns vorhandene Unterlagen an und besprechen, welche Möglichkeiten bestehen.
Sie erhalten eine erste Einschätzung dazu,
- wie Ihre rechtliche Ausgangslage einzuschätzen ist,
- welche Schritte zeitnah notwendig sein könnten,
- welche Chancen und Risiken erkennbar sind,
- ob eine außergerichtliche Lösung realistisch erscheint,
- und mit welchem weiteren Aufwand zu rechnen ist.
Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Im persönlichen Erstgespräch wird jedoch bereits eine konkrete anwaltliche Beratungsleistung erbracht. Für ein Erstgespräch werden € 150,– inklusive Umsatzsteuer pro 30 Minuten verrechnet. Der Betrag ist beim Termin in bar vor Ort zu bezahlen.
Sie möchten wissen, womit Sie rechnen können?
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir klären, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können und wie die weitere Beratung abgerechnet wird.
Das gesamte Kostenbild
Zum Verfahren gehört manchmal mehr als das Anwaltshonorar.
Bei gerichtlichen oder umfangreichen Angelegenheiten können zusätzlich Gerichtsgebühren, Kosten für Sachverständige, Übersetzungen oder weitere Verfahrenskosten entstehen.
Wer in einem Zivilprozess vollständig oder teilweise unterliegt, kann außerdem zum Ersatz der gerichtlich bestimmten Kosten der Gegenseite verpflichtet werden. Dieser Kostenersatz entspricht nicht zwingend dem tatsächlich vereinbarten Anwaltshonorar.
Deshalb besprechen wir neben den rechtlichen Erfolgsaussichten auch das mögliche Kostenrisiko und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorgehens.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz vorhanden?
Dann prüfen wir, was tatsächlich gedeckt ist.
Eine Rechtsschutzversicherung kann abhängig vom Vertrag und vom konkreten Fall einen Teil der anwaltlichen oder gerichtlichen Kosten übernehmen.
Ob Versicherungsschutz besteht, hängt unter anderem vom versicherten Rechtsbereich, vom Zeitpunkt des zugrunde liegenden Ereignisses, von möglichen Wartezeiten und vom vereinbarten Deckungsumfang ab.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch nach Möglichkeit Ihre Polizzennummer und die Versicherungsunterlagen mit. Wir können anschließend besprechen, ob eine Deckungsanfrage sinnvoll ist. Eine Kostendeckung kann jedoch ausschließlich durch die Versicherung zugesagt werden.
FAQs
Häufige Fragen zu Kosten & Honorar.
Anwaltliche Kosten hängen vom konkreten Anliegen, dem erforderlichen Aufwand und der gewählten Vorgehensweise ab. Hier finden Sie erste Informationen zum Erstgespräch, zu möglichen Abrechnungsarten und zu weiteren Kosten eines Verfahrens.
Was kostet das Erstgespräch?
Für ein Erstgespräch werden € 150,– inklusive Umsatzsteuer pro 30 Minuten verrechnet. Der Betrag ist beim Termin in bar vor Ort zu bezahlen. Im Gespräch erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung und wir besprechen die möglichen nächsten Schritte.
Wie werden anwaltliche Leistungen abgerechnet?
Je nach Art und Umfang des Mandats kann die Abrechnung nach Zeitaufwand, als Pauschalhonorar oder auf tariflicher Grundlage erfolgen. Welche Abrechnungsart für Ihr Anliegen sinnvoll ist, wird vor der Beauftragung mit Ihnen besprochen.
Kann ich vorab erfahren, welche Kosten voraussichtlich entstehen?
Sobald sich der Umfang der notwendigen Leistungen einschätzen lässt, informieren wir Sie über den voraussichtlichen Aufwand und die gewählte Abrechnungsform. Bei längeren Verfahren kann die endgültige Höhe jedoch auch vom weiteren Verlauf und vom Verhalten der Gegenseite abhängen.
Ist ein Pauschalhonorar möglich?
Für klar abgrenzbare Leistungen kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Bei umfangreichen oder schwer vorhersehbaren Angelegenheiten ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder auf tariflicher Grundlage häufig sinnvoller.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und vom konkreten Rechtsfall ab. Bitte bringen Sie Ihre Polizzennummer und vorhandene Versicherungsunterlagen zum Erstgespräch mit. Ob und in welchem Umfang eine Kostendeckung besteht, entscheidet die Versicherung.
Was soll ich zum Erstgespräch mitnehmen?
Bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die für Ihr Anliegen relevant sein könnten. Dazu zählen etwa gerichtliche oder behördliche Schreiben, Verträge, Vereinbarungen, medizinische Unterlagen, bisherige Korrespondenz oder Versicherungsunterlagen. Im Zweifel ist es besser, ein Dokument zusätzlich mitzunehmen.
Kontakt
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Rechtsberatung & Unterstützung
Sie möchten wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und mit welchem Aufwand zu rechnen ist? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Im persönlichen Gespräch klären wir die Ausgangslage, die nächsten sinnvollen Schritte und die passende Form der Abrechnung.
Sie erreichen die Kanzlei telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

