Kosten Rechtsanwältin | Mag.a Satish

Über Geld spricht man.
Am besten gleich am Anfang.

Juristische Beratung ist Vertrauenssache. Dazu gehört auch, offen über Kosten zu sprechen.

Bevor wir ein Mandat übernehmen, klären wir, welche Unterstützung Sie benötigen, welche Schritte sinnvoll sind und wie die anwaltlichen Leistungen abgerechnet werden. Verständlich, nachvollziehbar und ohne unangenehme Überraschungen.

Kosten Rechtsanwältin Mag.a Satish

Anwaltshonorar

Gute Beratung beginnt mit Klarheit. Auch beim Honorar.

Wie hoch die Kosten einer anwaltlichen Beratung sind, hängt vom konkreten Fall ab. Ein kurzes Beratungsgespräch erfordert einen anderen Aufwand als ein Gerichtsverfahren, eine umfangreiche Scheidung oder die Prüfung eines komplexen medizinrechtlichen Sachverhalts.

Deshalb erhalten Sie bei uns keine pauschalen Versprechen, die später nicht halten. Wir sehen uns Ihr Anliegen an, besprechen den voraussichtlichen Aufwand und legen gemeinsam fest, welche Form der Abrechnung zu Ihrem Fall passt.

Das Honorar kann in Österreich grundsätzlich frei vereinbart werden. Möglich sind insbesondere eine Abrechnung nach Zeitaufwand, eine Pauschalvereinbarung oder – abhängig von der Angelegenheit – eine tarifmäßige Abrechnung. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag empfiehlt, die Berechnungsgrundlage und die Honorierung zu Beginn der Zusammenarbeit schriftlich festzuhalten.

Abrechnungsarten

Transparent vereinbart.

Welche Abrechnungsart sinnvoll ist, hängt von Art und Umfang Ihres Anliegens ab. Je nach Fall erfolgt die Honorierung nach Zeitaufwand, als Pauschale oder auf tariflicher Grundlage. Die passende Variante und der voraussichtliche Aufwand werden vor der Beauftragung transparent mit Ihnen besprochen.

Zeithonorar

Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand. Vor Beginn der Tätigkeit wird vereinbart, welcher Stundensatz beziehungsweise welche Zeiteinheit zur Anwendung kommt.

Diese Form eignet sich besonders für Beratungen, Vertragsprüfungen und Verfahren, deren Umfang zu Beginn noch nicht vollständig absehbar ist.

Pauschalhonorar

Für klar abgrenzbare Leistungen kann ein fixer Betrag vereinbart werden. Sie wissen dadurch bereits vorab, welche Kosten für den vereinbarten Leistungsumfang anfallen.

Ob eine Pauschale sinnvoll möglich ist, hängt davon ab, wie gut sich Umfang und Aufwand der Angelegenheit einschätzen lassen.

Abrechnung nach Tarif

Bestimmte anwaltliche Leistungen können auf Grundlage gesetzlicher oder autonomer Honorarregelungen abgerechnet werden. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von der Art der Leistung, dem Gegenstand des Verfahrens und der jeweiligen Bemessungsgrundlage ab.

Welche Form der Abrechnung für Ihr Anliegen sinnvoll ist, besprechen wir vor der Beauftragung.

Mag.a Katharina Satish in ihrer Kanzlei in Wien

Das Erstgespräch

Der erste Termin schafft Orientierung.

Im Erstgespräch schildern Sie Ihre Situation. Wir klären die wichtigsten rechtlichen Fragen, sehen uns vorhandene Unterlagen an und besprechen, welche Möglichkeiten bestehen.

Sie erhalten eine erste Einschätzung dazu,

  • wie Ihre rechtliche Ausgangslage einzuschätzen ist,
  • welche Schritte zeitnah notwendig sein könnten,
  • welche Chancen und Risiken erkennbar sind,
  • ob eine außergerichtliche Lösung realistisch erscheint,
  • und mit welchem weiteren Aufwand zu rechnen ist.

Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Im persönlichen Erstgespräch wird jedoch bereits eine konkrete anwaltliche Beratungsleistung erbracht. Für ein Erstgespräch werden € 150,– inklusive Umsatzsteuer pro 30 Minuten verrechnet. Der Betrag ist beim Termin in bar vor Ort zu bezahlen.

Sie möchten wissen, womit Sie rechnen können?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir klären, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können und wie die weitere Beratung abgerechnet wird.

Unverbindlich Kontakt aufnehmen

Das gesamte Kostenbild

Zum Verfahren gehört manchmal mehr als das Anwaltshonorar.

Bei gerichtlichen oder umfangreichen Angelegenheiten können zusätzlich Gerichtsgebühren, Kosten für Sachverständige, Übersetzungen oder weitere Verfahrenskosten entstehen.

Wer in einem Zivilprozess vollständig oder teilweise unterliegt, kann außerdem zum Ersatz der gerichtlich bestimmten Kosten der Gegenseite verpflichtet werden. Dieser Kostenersatz entspricht nicht zwingend dem tatsächlich vereinbarten Anwaltshonorar.

Deshalb besprechen wir neben den rechtlichen Erfolgsaussichten auch das mögliche Kostenrisiko und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorgehens.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz vorhanden?

Dann prüfen wir, was tatsächlich gedeckt ist.

Eine Rechtsschutzversicherung kann abhängig vom Vertrag und vom konkreten Fall einen Teil der anwaltlichen oder gerichtlichen Kosten übernehmen.

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt unter anderem vom versicherten Rechtsbereich, vom Zeitpunkt des zugrunde liegenden Ereignisses, von möglichen Wartezeiten und vom vereinbarten Deckungsumfang ab.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch nach Möglichkeit Ihre Polizzennummer und die Versicherungsunterlagen mit. Wir können anschließend besprechen, ob eine Deckungsanfrage sinnvoll ist. Eine Kostendeckung kann jedoch ausschließlich durch die Versicherung zugesagt werden.

FAQs

Häufige Fragen zu Kosten & Honorar.

Anwaltliche Kosten hängen vom konkreten Anliegen, dem erforderlichen Aufwand und der gewählten Vorgehensweise ab. Hier finden Sie erste Informationen zum Erstgespräch, zu möglichen Abrechnungsarten und zu weiteren Kosten eines Verfahrens.

Kontakt

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Datenschutz

Rechtsberatung & Unterstützung

Sie möchten wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und mit welchem Aufwand zu rechnen ist? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Im persönlichen Gespräch klären wir die Ausgangslage, die nächsten sinnvollen Schritte und die passende Form der Abrechnung.

Sie erreichen die Kanzlei telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.