Jugendstrafrecht
Junge Menschen machen Fehler. Das sollte nicht ihr ganzes Leben bestimmen.
Eine Anzeige, eine polizeiliche Ladung oder ein Vorwurf in der Schule, im Freundeskreis oder online kann schnell großen Druck erzeugen – für Jugendliche genauso wie für ihre Eltern. In dieser Situation braucht es keine Panik und keine vorschnellen Erklärungen.
Es braucht Klarheit: Was wird konkret vorgeworfen? Welche Rechte bestehen? Was sollte jetzt gesagt werden – und was besser nicht? Ich verteidige Jugendliche und junge Erwachsene mit Nachdruck, Augenmaß und dem Blick auf ihre Zukunft.

Wann gilt Jugendstrafrecht?
Jugendstrafrecht ist anders. Weil Zukunft eine Rolle spielt.
Kinder unter 14 Jahren sind in Österreich strafunmündig. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche strafrechtlich verantwortlich sein. Als Jugendliche gelten Personen bis zum 18. Geburtstag; für junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag können ebenfalls besondere Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes relevant sein.
Das Jugendstrafrecht berücksichtigt stärker als das allgemeine Strafrecht die Entwicklung, Reife und Zukunftsperspektive der betroffenen Person. Das bedeutet nicht, dass Vorwürfe folgenlos bleiben. Es bedeutet aber, dass Reaktion und Verteidigung zum Alter, zur Persönlichkeit und zum konkreten Geschehen passen müssen.
Gerade am Anfang eines Verfahrens werden häufig Weichen gestellt. Beschuldigte haben das Recht zu schweigen und vor einer Aussage anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nachrichten an Beteiligte, gelöschte Chats, spontane Rechtfertigungen oder unüberlegte Aussagen können die Situation unnötig verschärfen. Deshalb gilt: zuerst verstehen, dann handeln.
Typische Themen
Wobei ich im Jugendstrafrecht unterstütze.
Jugendstrafverfahren entstehen häufig aus Situationen, die innerhalb weniger Minuten eskalieren – ihre rechtlichen Folgen können deutlich länger dauern.
Für Jugendliche und junge Erwachsene
Du musst da nicht allein durch.
Vielleicht weißt du nicht, was du sagen sollst. Vielleicht hast du Angst, dass deine Eltern, die Schule oder deine Ausbildungsstelle davon erfahren. Vielleicht findest du den Vorwurf unfair – oder du weißt, dass etwas schiefgelaufen ist.
Ich spreche mit dir klar und ohne unnötige juristische Sprache. Du erfährst, was dir vorgeworfen wird, welche Rechte du hast und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Mein Job ist nicht, dich zu verurteilen. Mein Job ist, deine Situation zu verstehen und dich bestmöglich zu verteidigen.
Für Eltern
Wenn Ihr Kind angezeigt wurde: ruhig bleiben, rechtlich absichern.
Eine Anzeige gegen das eigene Kind löst viele Fragen aus: Muss mein Kind zur Polizei? Wird es vorbestraft? Was bedeutet das für Schule oder Ausbildung? Soll ich mit den anderen Eltern sprechen? Und wie helfe ich, ohne die Lage zu verschlimmern?
Ich verschaffe Ihnen einen Überblick, erkläre die Rechte Ihres Kindes und bespreche, welche Rolle Sie im Verfahren einnehmen können. Neben der juristischen Lösung geht es oft auch darum, passende Unterstützung zu organisieren. Dafür bin ich gut mit Therapeut:innen, Sozialarbeiter:innen und weiteren Fachpersonen vernetzt.
Schritt für Schritt
Jetzt zählt das richtige Vorgehen.
Ein Strafverfahren wird nicht dadurch besser, dass man es ignoriert. Es wird aber auch nicht besser, wenn alle gleichzeitig reagieren.
1. Ladung und Vorwurf prüfen
Zuerst muss klar sein, ob die betroffene Person als Beschuldigte:r, Zeug:in oder in einer anderen Rolle geladen ist und worum es konkret geht.
2. Keine vorschnelle Aussage
Beschuldigte dürfen schweigen. Ob und wann eine Aussage sinnvoll ist, sollte nach Akteneinsicht und rechtlicher Beratung entschieden werden.
3. Digitale Beweise sichern
Chats, Bilder, Videos, Standortdaten und Nachrichten können entscheidend sein. Inhalte sollten nicht verändert, gelöscht oder weiterverbreitet werden.
4. Verteidigungsziel festlegen
Je nach Fall kann es um eine Einstellung, eine Diversion, die Entkräftung des Vorwurfs oder eine möglichst angemessene Reaktion gehen.
Anzeige, Ladung oder Vorwurf?
Je früher ich eingebunden bin, desto besser lassen sich Fehler vermeiden, Beweise sichern und Möglichkeiten nutzen.
FAQs
Häufige Fragen zum Jugendstrafrecht.
Ein strafrechtlicher Vorwurf wirft bei Jugendlichen und Eltern meist viele dringende Fragen auf. Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung zu Polizeiladungen, Aussageverweigerung, Strafmündigkeit, Diversion und möglichen Folgen eines Verfahrens.
Muss mein Kind bei der Polizei aussagen?
Beschuldigte haben das Recht zu schweigen und dürfen vor einer Aussage eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beiziehen. Einer ordnungsgemäßen Ladung sollte nicht einfach ferngeblieben werden; ob eine Aussage gemacht wird, ist eine andere Frage. Vor der Einvernahme sollte geklärt werden, in welcher Rolle die Ladung erfolgt und welche Strategie sinnvoll ist.
Was soll ich tun, wenn mein Kind angezeigt wurde?
Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie vorschnelle Kontaktaufnahmen mit mutmaßlich Geschädigten, anderen Eltern oder möglichen Zeug:innen. Sichern Sie Ladungen, Nachrichten und digitale Inhalte. Klären Sie frühzeitig, was konkret vorgeworfen wird und ob bereits Fristen oder Termine laufen. Danach kann eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Ab welchem Alter ist man in Österreich strafmündig?
Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und können strafrechtlich nicht verurteilt werden. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres beginnt die Strafmündigkeit. Für Jugendliche gelten besondere Regeln des Jugendgerichtsgesetzes; auch bei jungen Erwachsenen bis zum 21. Geburtstag können einzelne Schutz- und Verfahrensbestimmungen weiterwirken.
Was ist eine Diversion?
Bei einer Diversion wird ein Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ohne gerichtliche Verurteilung beendet, wenn die betroffene Person bestimmte Maßnahmen erfüllt – etwa die Zahlung eines Geldbetrags, gemeinnützige Leistungen, eine Probezeit oder einen Tatausgleich. Ob eine Diversion möglich und sinnvoll ist, hängt vom Vorwurf und von der konkreten Situation ab. Gerade bei jungen Menschen kann sie eine wichtige Perspektive sein.
Steht eine Anzeige automatisch im Strafregister?
Nein. Eine Anzeige, ein Ermittlungsverfahren und eine strafrechtliche Verurteilung sind unterschiedliche Dinge. Ein Strafregistereintrag setzt grundsätzlich eine rechtskräftige Verurteilung voraus. Wird ein Verfahren eingestellt oder diversionell erledigt, kommt es nicht zu einer gerichtlichen Verurteilung. Die genaue registerrechtliche Wirkung sollte dennoch im Einzelfall geprüft werden.
Dürfen Eltern bei polizeilichen oder gerichtlichen Terminen dabei sein?
Im Jugendstrafrecht bestehen besondere Schutzbestimmungen und Möglichkeiten, gesetzliche Vertreter:innen oder Vertrauenspersonen einzubeziehen. Ob und in welcher Form Eltern bei einem konkreten Termin anwesend sein können oder sollen, hängt vom Alter, von der Art der Vernehmung und von der Verfahrenssituation ab. Das sollte vorab geklärt werden.
Wann sollte eine Rechtsanwältin eingeschaltet werden?
Sobald eine Ladung, eine Hausdurchsuchung, eine Festnahme, eine Aufforderung zur Stellungnahme oder ein konkreter strafrechtlicher Vorwurf vorliegt. Besonders vor der ersten Aussage kann anwaltliche Beratung entscheidend sein. Frühzeitige Verteidigung bedeutet nicht, den Vorwurf „größer zu machen“, sondern die eigenen Rechte von Beginn an zu schützen.
Kontakt
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Rechtsberatung & Unterstützung
Ihr Kind hat eine polizeiliche Ladung erhalten, wurde angezeigt oder mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit meiner Kanzlei auf. Gemeinsam klären wir, worum es konkret geht, welche Rechte bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage bereits bekannte Termine oder Fristen. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

